Die Verhaltensstandards des Direktvertriebs

Die Verhaltensstandards des Direktvertriebs stehen für ein faires Miteinander im Direktvertrieb. Als Leitlinien für ein sauberes Marktverhalten garantieren die Verhaltensstandards des Direktvertriebs nicht nur Schutz vor unseriösen Geschäftspraktiken. Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit haben hier erste Priorität.
Als eine Maßnahme der Selbstregulierung haben die Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes die Verhaltensstandards bereits 1980 geschaffen und sich zur strikten Einhaltung im Interesse ihrer Kunden verpflichtet. Die heutigen Verhaltensstandards gehen auf den Europäischen Verhaltenskodex der Direktvertriebswirtschaft zurück. Sie sind im April 1996 von den Mitgliedern des Bundesverbandes einstimmig verabschiedet worden und haben die bisherigen Wettbewerbsregeln abgelöst.
Auch verpflichten sie die Mitglieder des Bundesverbandes, im Geschäftsverkehr auf ein faires und ehrliches Verhalten gegenüber Verbrauchern, Außendienstmitarbeitern und Mitbewerbern zu achten.
Diese Verpflichtung umfasst insbesondere
- ein faires Verhalten bei der Anbahnung, dem Abschluss und der Abwicklung des Vertrages
- die Einräumung eines gegenüber dem Gesetz erweiterten Widerrufsrechts
- ein korrektes und ehrliches Verhalten im Umgang mit den Außendienstmitarbeitern.
Die Einhaltung der Verhaltensstandards kontrolliert und überwacht die Kontrollkommission.