Soziale Absicherung

Mit der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit im Direktvertrieb verlassen Sie das bisherige soziale Netz der Arbeitnehmer. Sie müssen sich selbst um ihre soziale Absicherung kümmern.

  • Als Selbständige(r) können Sie entweder eine private Altersvorsorge abschließen oder der gesetzlichen Rentenversicherung beitreten. Abweichend davon gibt es eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für so genannte "arbeitnehmerähnliche Selbstständige", die auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen einzigen Auftraggeber tätig sind und keine eigenen Arbeitnehmer beschäftigen. Näheres zu diesem Thema finden Sie hier.
  • Als Selbständige(r) können Sie eine private Krankenversicherung abschließen oder sich unter bestimmten Bedingungen freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Irgendeine Krankenversicherung müssen sie jedoch haben. Näheres zu diesem Thema finden Sie hier.
  • Eine Pflegeversicherung müssen Sie dort abschließen, wo sie auch krankenversichert sind. Näheres zu diesem Thema finden Sie hier.
  • Es besteht keine Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung. Nach der Existenzgründung können Sie sich dort aber unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig weiterversichern. Näheres zu diesem Thema finden Sie hier.