Arbeitslosenversicherung auch für Selbstständige
Selbstständige haben das Recht, durch freiwillige Beitragszahlungen ihren Arbeitslosenversicherungsschutz beizubehalten. Können Sie diese Regelung für sich in Anspruch nehmen, erreichen Sie mehr Sicherheit für den Fall, dass Sie Ihre selbstständige Tätigkeit wider Erwarten aufgeben.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Wollen Sie diese Möglichkeit der besseren Absicherung für sich nutzen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie arbeiten in Ihrer neuen Tätigkeit mindestens 15 Stunden pro Woche selbstständig.
- Sie haben innerhalb der letzten 24 Monate mindestens zwölf Monate lang Beiträge an die Arbeitslosenversicherung gezahlt oder Arbeitslosengeld I bzw. eine andere Entgeltersatzleistung bezogen. Sie müssen die zwölf Monate nicht hintereinander eingezahlt haben. Es genügt, dass Sie insgesamt auf zwölf Monate kommen. Einzelne Beschäftigungsverhältnisse können also auch zusammengerechnet werden.
- Sie waren unmittelbar vor der Aufnahme Ihrer selbstständigen Tätigkeit angestellt oder haben Arbeitslosengeld I oder eine andere Entgeltersatzleistung bezogen. Das ist dann der Fall, wenn die Zeit zwischen dem Versicherungspflichtverhältnis (Ihrer Beschäftigung als Arbeitnehmer/-in bzw. dem Bezug von Arbeitslosengeld I oder einer anderen Entgeltersatzleistung) und der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit nicht mehr als einen Monat beträgt.
Sind Fristen zu beachten?
Ja! Die freiwillige Weiterversicherung können Sie bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit beantragen. Den Antrag müssen Sie innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme Ihrer selbstständigen Tätigkeit stellen. Versäumen Sie diese Frist, ist eine freiwillige Weiterversicherung nicht mehr möglich.
Was kostet die freiwillige Weiterversicherung?
Die Beiträge zur freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung sind unabhängig von Ihrem individuellen Einkommen. Der Monatsbeitrag liegt 2012 bei 78,75 Euro (West) bzw. 67,20 Euro (Ost). Er ist an die Arbeitsagentur zu zahlen.
Eine Ausnahme gibt es ab 2012 nur für Existenzgründer: Sie müssen im ersten Jahr ihrer Selbstständigkeit nur die Hälfte des regulären Beitrags zahlen.
Wie kann das Versicherungsverhältnis beendet werden?
Wer ab 1. Januar 2011 als neues Mitglied in die freiwillige Arbeitslosenversicherung einbezahlt, kann nach fünf Jahren und dann jeweils mit einer dreimonatigen Frist das Versicherungsverhältnis kündigen.
Darüber hinaus endet das Versicherungsverhältnis auch dann, wenn Sie nicht mehr mindestens 15 Stunden pro Woche selbstständig arbeiten oder Ihre Beträge länger als drei Monate nicht bezahlt haben, und zwar mit Ablauf des Tages, für den Sie letztmals Beiträge gezahlt haben.
Musterformular: Antrag auf freiwillige Weiterversicherung
Hinweise der Bundesagentur für Arbeit zum Antrag auf ein Versicherungspflichtverhältnis in der Arbeitslosenversicherung finden Sie hier.
Stand: 01.01.2012